Der Verwaltungsrat ist ein kleines Gremium, das von ca. 3 Personen aus dem Kollegium sowie einer Mitarbeiterin aus der Verwaltung gebildet wird. Die Vertreter:innen werden für 3 Jahre vom Kollegium gewählt.
Der Verwaltungsrat darf und soll bei wichtigen, aktuellen Anliegen die notwendigen Entscheidungen treffen, Maßnahmen einleiten, delegieren und Aufträge vergeben.
Ferner ist er eine Art »Chef:in vom Dienst«, das heißt, er:sie hat die Vollmacht, alle routinemäßig wiederkehrenden Verwaltungsaufgaben, wie z. B. die Regelung der Beurlaubung, Entscheidungen bezüglich des Unterrichtsausfalls wegen extremer Wetterlagen, der Aufsicht des Stundenplanes usw. zügig und direkt zu erledigen. Als Drittes ist er:sie Koordinator:in der Konferenzen. Er:sie soll die notwendigen Besprechungspunkte vorbereiten, sodass wichtige Beschlüsse schnell gefasst werden können.