Präambel
Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung und des Lernens. Damit alle, die sich an diesem Ort aufhalten, sich wohl- und sicher fühlen können und nicht unnötig vom Unterrichtsgeschehen abgelenkt werden, ist es wichtig, dass wir verantwortungsbewusst miteinander umgehen. Dazu gehören eine angemessene Sprache und gegenseitige Rücksichtnahme.
Wir wünschen uns ein positives, entspanntes Miteinander, indem Respekt, Hilfsbereitschaft und Wertschätzung in der Gemeinschaft gelebt werden.
Die folgenden Regeln helfen uns dabei.
1. Allgemeines Verhalten
Schüler:innen, Lehrkräfte, Mitarbeitende, Eltern und alle anderen am Schulleben beteiligten Personen müssen sich einander gegenüber respektvoll und verantwortungsbewusst verhalten. Beschimpfungen und Gewalt, egal ob physisch oder psychisch, werden nicht toleriert. Insbesondere trägt jede/-r Verantwortung dafür, dass „Mobbing“ an unserer Schule nicht stattfindet.
Das Eigentum anderer wird, unabhängig vom materiellen Wert, geachtet und sorgsam behandelt.
Gewaltverherrlichende, sexuelle oder rassistische Darstellungen oder Symbole in jeglicher Form sind verboten.
2. Einlass
Das Schulgebäude wird um 7:35 Uhr geöffnet.
Schüler:innen, die nicht später kommen können, dürfen sich ab 7:20 Uhr auf dem kleinen Schulhof bzw. im Eingangsbereich unterhalb des Sekretariats aufhalten.
Schüler:innen ab Klasse 9 dürfen sich im Handarbeitsflur aufhalten.
3. Abholung
Wenn die Eltern ihre Kinder abholen, warten sie außerhalb des Schulgebäudes.
4. Hunde
Hunde dürfen grundsätzlich nicht auf dem Schulgelände mitgeführt werden. Dies gilt sowohl für die Bring- und Abholsituationen wie auch für alle Schulveranstaltungen im Nachmittags- wie Abendbereich. Ausnahmen benötigen das Einverständnis der Schulleitungskonferenz.
5. Klassen- und Unterrichtsräume
Jede Klasse ist dafür verantwortlich, dass die Schulräume und Flure sauber sind und in einem solchen Zustand gehalten werden, dass auch andere Gruppen diese benutzen können. Die Reinigungskräfte können am Nachmittag die notwendige Reinigung nur durchführen, wenn die Schüler:innen nach dem Unterricht die Stühle hochstellen und den groben Schmutz wegräumen. Schüler:innen, die Tische verschmieren oder mit Kaugummi bekleben, werden zu Reinigungsarbeiten herangezogen. Unsachgemäße Handhabung des Mobiliars, der Einrichtung oder Ausstattung der Räume führt zu Reparaturen seitens der Schüler:innen und gegebenenfalls muss ein Ersatz erbracht werden. Das gilt auch für die Toilettenräume.
6. Das Pausengelände
Das Pausengelände darf während der Schulzeit gemäß der obigen Regelung nicht verlassen werden, auch nicht während der Pausen und Wartestunden. Das Pausengelände steht grundsätzlich den Schüler:innen zum Spielen, Spazierengehen etc. offen. Hierbei muss jeder darauf achten, dass andere Kinder nicht gestört oder sogar gefährdet werden. Das Gebäude und die Außenanlagen dürfen nicht beschädigt und Pflanzen nicht zerstört werden. Die Bäume sind grundsätzlich keine Kletterbäume. Das Ballspielen ist in den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Die Benutzung von Skateboards, Inlineskates o.ä. auf dem Schulgelände ist wegen der großen Unfallgefahr nicht gestattet. Wegen der Unfallgefahren und rechtlichen Konsequenzen ist es im Winter auf keinen Fall erlaubt, auf dem Schulgelände mit Schneebällen zu werfen.
7. Pausenregelung
In den beiden 15-minütigen Hofpausen verlassen die Schüler:innen die Klassenräume und gehen auf den Schulhof. Klasse 12 und 13 dürfen in den Klassen bleiben. Während der Pause sollen keine Schüler:innen ohne Aufsicht im Haus sein. Die Lehrer:innen führen sowohl in den Schulgebäuden als auch auf dem Hof Aufsicht, welche durch einen Aufsichtsplan geregelt ist. Auch der Durchgang zur OGS und den Oberstufenräumen bleibt während der Pausen gesperrt.
Bei widrigem Wetter können sich die Schüler:innen im Eingangsbereich unterhalb des Sekretariats, im Handarbeitsflur und ab Klasse 9 auch im Raum vor den Toiletten im Neubau aufhalten. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die beiden fünfminütigen Wechselpausen dienen lediglich den Lehrer:innen und gegebenenfalls Schülergruppen zum Raumwechsel und sind keine Hofpausen. Schüler:innen der Klassen 9 und 10 dürfen nur in Freistunden oder in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, wobei hier eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich ist und die Schüler:innen pünktlich zu Beginn des Unterrichts zurück sein müssen. Die Klassen 11, 12 und 13 dürfen das Schulgelände während aller Pausen und Freistunden verlassen, sofern sie rechtzeitig zum Beginn der nächsten Unterrichtsstunde anwesend sind. Hierfür ist keine Einverständniserklärung der Eltern notwendig.


8. Unterrichtsregelung
Während des Unterrichts soll nicht gegessen werden, dazu dienen die großen Pausen.
Kaugummis müssen vor Unterrichtsbeginn im Mülleimer (!) entsorgt werden.
Kopfbedeckungen (Kappen, Hoodies, etc.) sind abzunehmen, es sei denn, es gibt eine individuelle Absprache mit der Lehrkraft oder andere wichtige Gründe, wie z.B. bei religiösen Kopfbedeckungen.
Jede/-r Schüler/-in ist mitverantwortlich für das Gelingen des Unterrichts und hat dafür zu sorgen, dass andere nicht durch sein/ihr Verhalten beim Lernen gestört werden.
9. Handys & elektronische Geräte
Handys, Smartwatches und andere elektronische Geräte dürfen von den Schüler:innen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden und müssen im Flugmodus sein.
Während des Unterrichts müssen elektronische Geräte immer – es sei denn sie werden von der Lehrkraft explizit in den Unterricht eingebunden – im Flugmodus und im Schulranzen oder in einer vorgesehenen Aufbewahrung im Klassenraum verstaut sein.
Kopfhörer aller Art dürfen nicht am Körper getragen werden.
Eltern und Besuchern ist die Nutzung von digitalen Geräten auf dem gesamten Schulgelände während des Schulbetriebs nicht gestattet.
Ausnahmen:
- Alle Mitarbeitenden der Schule hingegen sind verpflichtet ihr Handy bzw. Smartwatch jederzeit eingeschaltet bei sich zu tragen, um in Notfällen erreichbar zu sein
- Schüler:innen ab Klasse 9 dürfen im Raum vor den Toiletten im Neubau und am Steinhauplatz ihre Handys benutzen
- Schüler:innen der Klasse 12 und 13 dürfen in den Pausen auch in der Klasse das Handy benutzen.
Bei Nichteinhalten der Regelung sind die Mitarbeitenden der Schule berechtigt, die entsprechenden Geräte vorübergehend in Verwahrung zu nehmen.
Für dringende Telefonate steht den Schüler:innen im Foyer unterhalb des Sekretariats ein fest installiertes Telefon zur Verfügung.
10. Alkohol, Rauschmittel, Drogen, Waffen, Konsumgüter
Auf dem Schulgelände sind alkoholische Getränke, Zigaretten, E-Zigaretten, Drogen, Waffen und andere gefährliche Gegenstände strengstens verboten.
Der Verzehr von Energy Drinks ist untersagt. Ebenso dürfen in der Unter- und Mittelstufe keine zuckerhaltigen Softdrinks verzehrt werden.
11. Kleidung
Die Schüler:innen müssen sich dem Schulalltag angemessen kleiden.
12. Schulweg (Buskinder)
Auf dem Weg zur und an der Bushaltestelle verhalten sich die Schüler:innen vorsichtig und aufmerksam. Ältere Schüler:innen achten auf ihre jüngeren Mitschüler:innen.
Bushaltestelle Schwarzer Weg Richtung RS-Lennep
Die Schulkinder der Unter- und Mittelstufe werden nach der 4. und 6. Stunde bis zum Eintreffen der Schulbusse beaufsichtigt und müssen sich bis zum Anhalten der Busse hinter der Schranke aufhalten. Es darf auf dem Weg zum Bus nicht gerannt oder geschubst werden.
Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.
Bushaltestelle Bornefeld Richtung Hückeswagen
Die Schulkinder der Unterstufe werden nach der 4. und 6. Stunde von einer Lehrkraft zur Bushaltestelle begleitet und dort beaufsichtigt, bis der Schulbus gekommen ist. Die Straße wird nur gemeinsam am Fußgängerübergang überquert. Es darf auf dem Weg nicht gerannt oder geschubst werden.
Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten. (Hierzu ist auch das separate Dokument „Schulbusregeln“ zu beachten.)