Von der ersten Klasse bis zum Abitur

Unterrichtsfrei am 21. und 22. Dezember nur wenn…

… keine wichtigen schulischen Angelegenheiten (wie Klassenarbeiten o.ä.) die Anwesenheit erfordern.

Um möglichst vielen die Möglichkeit zu geben, sich durch eine möglichst lange selbstauferlegte Quarantänezeit bis Weihnachten „gesellschaftsfähig“ zu machen, findet am 21. und 22.12.2020 kein normaler Unterricht in der Schule statt, quasi verlängerte Ferien vor Weihnachten. Informationen, ob und inwieweit unterrichtsfrei gegeben werden kann, erhalten die Schüler durch ihre LehrerA.

Nur für Schüler der Klasse 1 bis 6 ist in dieser Zeit eine Notbetreuung eingerichtet:

Wer berufsbedingt an diesen Tagen seine Kinder nicht betreuen, kann eine Notbetreuung seines Kindes in der Schule  beantragen. Antragsformular Notbetreuung Weihnachten 2020 Der Antrag sollte möglichst bis zum 15.12.2020 beim Klassenlehrer oder in der Verwaltung( ) eingegangen sein.

Udo Clemens (Geschäftsführung)
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